Gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz von Wildtieren“ und den „Verwaltungsvorschriften für die Ein- und Ausfuhr gefährdeter wildlebender Tiere und Pflanzen der Volksrepublik China“, ohne Genehmigung für die Einfuhr und Ausfuhr gefährdeter Arten ausgestellt von der nationalen Gefährdungsbehörde ist die Ein- und Ausreise von gefährdeten Tier- und Pflanzenprodukten, die im CITES-Übereinkommen aufgeführt sind, verboten.

Am 30. August erhalten wir von der staatlichen Forst- und Grünlandverwaltung die Genehmigung, 300.000 lebende Cactaceaye in die Türkei zu exportieren.Das Exportprodukt ist diesmal der kultivierte Echinocactus grusonii.

Echinocactus06

 

Wir halten uns stets an die einschlägigen Vorschriften und Auflagen.Wir glauben, dass dies der Weg ist, damit das Unternehmen lange funktioniert.Willkommen bei Kontakt mit uns für weitere Informationen.


Postzeit: 02. September 2021