Gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz wild lebender Tiere“ und den „Verwaltungsvorschriften für die Einfuhr und Ausfuhr gefährdeter Wildtiere und Pflanzen der Volksrepublik China“ ohne Einfuhr- und Ausfuhrlizenz für gefährdete Arten, ausgestellt von Der nationalen Gefährdungsbehörde zufolge ist die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenprodukte, die im CITES-Übereinkommen aufgeführt sind, verboten.
Am 30. August erhalten wir von der staatlichen Forst- und Grünlandverwaltung die Genehmigung, 300.000 lebende Cactaceaye in die Türkei zu exportieren. Das zu exportierende Produkt ist dieses Mal der kultivierte Echinocactus grusonii.
Wir halten uns stets an die relevanten Vorschriften und Anforderungen. Wir glauben, dass das Unternehmen auf diese Weise langfristig bestehen bleiben kann. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 02.09.2021