Gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz wildlebender Tiere“ und den „Verwaltungsbestimmungen der Volksrepublik China für die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Wildtiere und Pflanzen“ ist die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenprodukte, die im CITES-Übereinkommen aufgeführt sind, ohne eine von der nationalen Behörde für gefährdete Arten ausgestellte Ein- und Ausfuhrlizenz für gefährdete Arten verboten.

Am 30. August erhielten wir von der staatlichen Forst- und Grünlandverwaltung die Genehmigung, 300.000 lebende Kakteen in die Türkei zu exportieren. Bei dem Exportprodukt handelt es sich diesmal um die Kulturpflanze Echinocactus grusonii.

Echinocactus06

 

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Beitragszeit: 02.09.2021